In diesem Wissensreport möchten wir Ihnen gerne ein paar immer wieder nachgefragte Formulierungen aus Angebotstexten von Druckereien erklären.
Da alle Begrifflichkeiten zu erklären diesen Rahmen sprengen würde, werden wir nach und nach künftig auf die Thematik eingehen.
Beginnen möchten wir mit den Begrifflichkeiten „Seite“ und „Blatt“ und der Beschreibung, wie bedruckt wird.
Jedes Blatt hat 2 Seiten
Nur bei der Fertigung von Blocks, Kalendern und Lose-Blatt-Sammlungen ist die Bezeichnung Blatt gebräuchlich.
Unabhängig vom Umfang (= Anzahl der Blätter, Unterkarton, mit oder ohne Deckblatt) können diese Blätter 1-seitig oder 2-seitig bedruckt werden.
Man spricht z.B. von
1/0-farbig schwarz, wenn nur die Vorderseite bedruckt werden soll. Vorderseite / Rückseite
1/1-farbig schwarz (oder 1 Buntfarbe) wenn beide Seiten schwarz bedruckt werden
2/0-farbig, wenn Vorderseite 2-farbig und Rückseite ohne Druck ist
2/2-farbig, wenn beide Seiten die 2 gleichen Farben haben (z.B. schwarz und Pantone XXX), usw.
Sollten Vorder- und Rückseiten nicht dieselben Farben haben ist in der graphischen Welt folgende Beschreibung üblich 2/2-farbig schwarz, Farbe 2 / Farbe 3, Farbe 4.
Diese Bezeichnungen gelten auch bei der Bedruckung von Einzelblättern, Broschüren, Büchern, Katalogen, Flyern usw.
„ Broschüren “ ist nur der Oberbegriff für geklammerte oder
klebegebundene Produkte.
“Bücher” haben in der Regel einen dickeren Kartonumschlag und sind häufig im Inhalt fadengeheftet.
Das graphische Gewerbe wird beim Umfang einer Broschüre usw. immer die Anzahl der Einzelseiten kommunizieren, weshalb die Angabe der „Inhaltsbögen“ meist für Verwirrung sorgt.
Beispiel: Eine Broschüre mit 4 Inhaltsbogen wird als „16 Seiten Umfang“ bezeichnet.
Nun genug von diesem unerschöpflichen Thema, sonst wird’s u.U. langweilig. Den Umsatz, den wir alle brauchen, verdienen wir, indem wir uns in den Dienst unserer Kunden stellen und deren Engpässe lösen und Wünsche erfüllen.
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